Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lead Production 1st UG (haftungsbeschränkt), Ziegelstrasse 21, 65554 Limburg

1. Vertragsbeziehung

Dieser Vertrag regelt die Beziehungen zwischen dem Datensatzkäufer (Partner genannt), dem Zulieferer (Broker genannt) und der Lead-Production 1st UG. Lead-Production 1st UG generiert selbst oder durch kooperierende Partnern, also durch Zukauf bei Brokern Kundenanfragen (Leads). Diese werden  auf Websites  (Landingpages) oder durch CallCenter gewonnen.

Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Weitergabe von Interessentenanfragen durch die Firma Lead-Production 1st UG  an den Partner und die Abnahme von Brokern zu regeln. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die beiden Parteien was folgt:

2. Vertragsabschluss

Mit Nutzung der Dienstleistung werden diese AGB der Firma Lead-Production 1st UG  anerkannt. Ab Freischaltung durch Lead-Production 1st UG können über die Plattform „Lead-Production“ Datensätze gebucht werden. Bei Vertragsschluss sind die Daten vollständig und richtig auszufüllen. Das Firmen- SEPA-Mandat Lastschriften von einem deutschen Bankkonto ist zu erteilen. In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden.

Lead-Production steht ausschließlich juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen offen soweit diese als vermittelnde Finanzdienstleister nach aktuell gültiger Rechtsprechung tätig sind. Änderungen der bei der Anmeldung erteilten Daten, wie z.B. Rechtsform, Adresse (kein Postfach), Steuernummer Umsatzsteuer-ID, Tel.-Nr. etc. sind umgehend zu melden.  Ein freigeschaltetes Nutzungskonto ist nicht übertragbar. Der Partner gestattet der Lead-Production 1st UG Auskunft hinsichtlich der Bonität bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen. Ein Anspruch auf Freischaltung durch Lead-Production 1st UG besteht nicht.

3. Dienstleistung

Unser kompetentes Team übernimmt hierbei die komplette Abwicklung für Sie:

Lead-Production 1st UG stellt über das Internet eine Handelsplattform zur Verfügung, über die Interessenten-Anfragen, sog. Leads (auch Datensätze genannt) gehandelt  werden können. Dem Partner stehen dabei folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1.) Verkäufer (Broker) stellen mit den von der Lead-Production 1st UG gestellten Voraussetzungen Leads in die Börse ein. Eine Verpflichtung zur Einlieferung besteht nicht.

2.) Als “Finanzdienstleister” (Partner) können Leads gekauft werden. Den Partnern stehen dabei folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Bestellungen von Datensätzen: Hier kann der Käufer fünfstellige Postleitzahlengebiete (z. B. 20x) reservieren . In diesem Falle besteht eine Mindestbestellmenge von 10 Datensätzen monatlich.

Sondervereinbarungen sind möglich. Eine Unterbrechung bzw. Änderung der Datensatzlieferung(Lieferpause) ist durch Mitteilung per E-Mail möglich (mind. 14 Tage vorher).Die Beratung der Interessenten darf grundsätzlich nur von Personen die über eine ggf. erforderlichen Erlaubnis verfügen durchgeführt werden. Die Verantwortung dafür übernimmt der Partner.

4. Erreichbarkeit

Die Erreichbarkeit der Handelsplattform wird von Lead-Production  1st UG sichergestellt. Sie kann aber keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie nicht in Fällen der höheren Gewalt – z.B. durch Defekte von Servern, überlastete Leitungen etc. daran gehindert wird. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten sind die Systeme aber redundant gesichert. Ein Datenverlust kann aber trotzdem nicht ausgeschlossen werden. Lead-Production 1st UG  kann dafür nicht in Haftung genommen werden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Computerprogramme (Software) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Daher übernimmt Lead-Production 1st UG keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Website und technischen Systeme.

Außerdem übernimmt Lead-Production 1st UG keine Haftung für Schäden, die Partnern oder Dritten aus der Nutzung von Angeboten oder Dienstleistungen von Lead-Production 1st UG entstehen. Insbesondere haftet Lead-Production 1st UG nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel von Nutzern abgegebene Kauf- oder Verkaufsangebote nicht rechtzeitig  eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden oder Datensätze nicht richtig oder vollständig angeboten werden. Sofern Lead-Production 1st UG nicht selbst als Anbieter von Datensätzen auftritt, handelt es sich bei den im Rahmen der Auktion angebotenen Inhalten nicht um eigene, sondern ausschließlich um fremde Inhalte.

5. Lead-Definition

Als regelgerechter Lead gelten Anfragen mit den folgenden Voraussetzungen:

  • Name
  • Adresse
  • Geschlecht
  • Telefonnummer
  • E-Mail (optional)
  • gewünschter Beratungsanlass
  • Zusatzinformationen zum gewünschten Produkt (optional).

Doppelte Leads werden aussortiert, bzw. können vom Partner reklamiert werden. Als doppelt gilt ein Lead, wenn dieselbe Person eine Anfrage zur gleichen Sparte auf den uns angeschlossenen Portalen mehrfach innerhalb von 4 Wochen gestellt hat.

6. Abwicklung und Datensätze

Die Leads werden dem Partner täglich, außer an Wochenenden oder Feiertagen (Lieferung am nächsten Werktag) zugestellt. Die Bereitstellung der Datensätze erfolgt über das jeweilige Internetportal von Lead-Production 1st UG. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Partner die Login-Daten. Nach Prüfung der angegebenen Daten wird der Account freigeschaltet.

Nach Erhalt des erforderlichen SEPA-Firmenmandats wird im Account ein Buchungslimit eingerichtet. Der Käufer vereinbart mit Lead-Production 1st UG die gewünschte Belieferungsart und Menge. Die Details der Leadbestellung können online im Käuferaccount  eingesehen werden.

Die Belieferung erfolgt automatisch. Die hier bereitgestellten Leads gelten als rechtsverbindlich zugestellt. Darüber hinaus werden die Leads als Service per E-Mail an die im Portal definierte Email Adresse gesendet. Dennoch ist jeder Partner verpflichtet, zusätzlich täglich die verfügbaren Leads online zu prüfen. Eine Lieferung erfolgt maximal bis zum vereinbarten Betrag /Menge. Eine weitere Buchung von Datensätzen durch den Käufer ist bis zum gesetzten Limit jederzeit möglich.

7. Reklamationen

a) Reklamationen können grundsätzlich innerhalb einer Frist von 21 Tagen nach Bereitstellung erfolgen. Sie können nur bearbeitet werden, wenn die Reklamation im Portal/Account von Lead-Production durchgeführt wird. Jede Reklamation wird kontrolliert und recherchiert. Nach Prüfung wird die Reklamation anerkannt oder abgelehnt. Datensätze, die als Reklamation anerkannt werden, sind wieder in der freien Verfügung von Lead-Production 1st UG und dürfen vom Vertragspartner oder dessen Mitarbeitern nicht weiter kontaktiert werden. Für jede anerkannte Reklamation erfolgt eine Gutschrift, die ggf. mit neuen Lieferungen verrechnet wird.

Es gelten die auf der Seite http://www.lead-production.de/reklamationsbedingungen/ aufgeführten Reklamationsgründe.

b) Reklamiert ein Partner eine Anfrage, obwohl es zu einem Beratungsgespräch und einem Vertragsabschluss gekommen ist, so verpflichtet sich der Partner zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 2.500 Euro. Es ist weiter untersagt den Interessenten in irgendeiner Form zu instruieren, er möge bei einem Reklamationsrechercheanruf wahrheitswidrige Aussagen machen, mit dem Ziel, sich eine Kaufpreiserstattung zu erschleichen. Für jeden Verstoß gegen eine Bestimmung dieses Absatzes gilt eine Konventionalstrafe von 2.500 EUR. Für jeden Einzelfall unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs als vereinbart. Lead-Production UG kann ihren Anspruch auf Konventionalstrafe abtreten.

8. Zahlungsmodalitäten und Gebühren

Alle Zahlungen erfolgen mittels Lastschrift (SEPA-Firmenmandat) oder per Einzahlung über Guthaben. Die einzelnen Kaufpreisforderungen, sowie Gebühren und Provision sind sofort zur Zahlung fällig und werden wöchentlich beglichen. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Partner die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten (siehe unten). Die Rechnungen bzw. Gutschriften werden im persönlichen Bereich des Partners online zur Verfügung gestellt unter dem Menüpunkt „Rechnungen“. Kündigt ein Partner seinen Account, so wird das verbleibende Guthaben (Internes Konto) auf das bei Lead-Production UG hinterlegte Konto überwiesen. Wahlweise kann Lead-Production UG das Guthaben durch Leads ausgleichen.  Einwendungen sind innerhalb zwei Wochen mit der genauen Begründung schriftlich einzureichen. Rechnungslauf für alle Rechnungen und Gutschriften ist wöchentlich (Sonntag 24,00 Uhr). Mit Zahlung sind alle finanziellen Ansprüche von Lead-Production UG abgegolten. Die Datensätze bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Lead-Production UG. Zudem behält sich Lead-Production UG das Recht vor, die verkauften Leads zu Qualitäts- und Servicezwecken, stichprobenartig kontaktieren zu dürfen.

Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so Lead-Production UG vom Verzugsbeginn an Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Bundesbank verlangen. Bei Nichteinlösung von Abbuchungsaufträgen wird eine Gebühr in Höhe von EUR 25,00 je Einzelfall erhoben. Weitere Gebühren entstehen für Mahnungen (8 EUR) Mahnbescheide (50,00 EUR), Vollstreckungsmaßnahmen, Zinsen und andere Inkasso-Gebühren. Jeweils Netto zzgl. der aktuell gültigen MwSt. Bei groben Verletzungen der AGB kann eine Vertragsstrafe von bis zu 5.000 EUR berechnet werden.

9. Obliegenheiten des Partners (Kunden)

Der Auftraggeber verpflichtet sich, folgende Obliegenheiten zu erfüllen: Der Partner bzw. der angeschlossene Berater weist den Interessenten darauf hin, dass er unabhängiger Vermittler ist. Der Name Lead-Production UG darf im Rahmen von Vergleichen, Angeboten und Anschreiben nicht verwendet werden. Der Partner bzw. der angeschlossene Berater nutzt die Anfragen, um mit dem Interessenten Kontakt aufzunehmen, ihn entsprechend zu beraten und bedarfsgerechte Produkte zu vermitteln. Er nimmt innerhalb von 2 Werktagen mit dem Interessenten Kontakt auf. Für die Beratungsleistung oder Fehlleistung übernimmt der Partner bzw. der angeschlossene Berater die alleinige Verantwortung. Die Auflagen des BDSG, insbesondere die §§ 27 ff. BDSG sind zu beachten.

Eine Datenspeicherung und Nutzung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichem Vertrauensverhältnisses mit dem Betroffenen. Der Partner bzw. der angeschlossene Berater verfügt über eine qualifizierte Berufserfahrung und alle erforderlichen Genehmigungen insb. für die Vermittlung von Kapitalanlagen.

Der Finanzdienstleister erfüllt alle Voraussetzungen der EU-Vermittlerrichtlinie. Insbesondere verfügt er über ausreichenden Versicherungsschutz und ist im IHK Register eingetragen. Entsprechende Nachweise hat der Finanzdienstleister auf Verlangen von Lead-Production UG vorzulegen. Alle Auflagen im Zusammenhang mit der EU-Vermittlerrichtlinie bei der Kundenberatung sind zu berücksichtigen.

10. Laufzeit/Kündigung

Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und wird mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende wirksam. Die Kündigung muss per eingeschriebenen Brief erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt, es besteht für Lead-Production UG  insbesondere dann, wenn der Partner Vorschriften des Wettbewerbsrechtes verletzt, gegen den Datenschutz verstößt, länger als 7 Tage in Zahlungsrückstand ist und /oder gegen sonstige Regelungen dieser AGB verstößt.

11. Zulieferer (Broker)

Jeder Zulieferer kann Datensätze bei von Kleist-Consulting anbieten, nachdem er sich schriftlich oder per Email beworben hat. Eine Verpflichtung zur Aufnahme eines Verkäufers besteht seitens von Kleist-Consulting. Nicht bei von Kleist-Consulting verkaufte Datensätze kann der Verkäufer anderweitig verkaufen oder nutzen.

Die Verkaufspreise werden individuell vereinbart. Ziel von von Kleist-Consulting ist es, Leads von hoher Qualität zu verkaufen. Die Qualität eines Datensatzes liegt insbesondere in einer möglichst kurzen Zeitspanne, zwischen dem Zeitpunkt, in dem der Interessent seinen Angebotswunsch äußert und dem Zeitpunkt, an dem der Vermittler davon erfährt; im Alter und Bonität des Interessenten und in der Nachhaltigkeit des Angebotsinteresses bzw. des Beratungswunsches Anbieter von Datensätzen sind daher verpflichtet:

a) Datensätze bei von Kleist-Consulting exklusiv anzubieten und nicht an anderer Stelle ein weiteres mal zu verkaufen, außer wenn der entsprechende Datensatz bei von Kleist-Consulting nicht verkauft werden konnte oder dem Käufer der Datensatzpreis aufgrund einer Reklamation vollständig erstattet wurde.

b) Keine bereits an anderer Stelle gekauften Datensätze bei von Kleist-Consulting weiter zu verkaufen.

c) Keine aktive Qualitäts-Selektion von Datensätzen in der Form vorzunehmen, Datensätze minderer Qualität hinsichtlich Alter, Einkommen, Berufsstand, Vorerkrankungen oder ähnliches bei Lead-Production UG anzubieten.

e) Keine Datensätze durch den Einsatz von Gewinnspielen oder sonstigen Incentives zu generieren.

f) Datensatzinhalte nicht manuell oder automatisiert zu ergänzen oder zu verändern, mit Ausnahme der Ergänzung oder Korrektur der Postanschrift, E-Mail- Adresse oder Telefonnummern. Insbesondere ist es untersagt, die ursprünglich vom Interessenten übermittelten Datensatzangaben zum Einkommen, zum Berufsstatus oder Willenserklärungen zur gewünschten Finanzsparte zu verändern oder automatisiert zu unterstellen.

g) Datensätze einzuliefern welche älter als 1 Werktag seit deren Generierung sind. Ausnahmen sind schriftlich zu vereinbaren.

Für jeden Fall der nachgewiesenen Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der Absätze a), b), c), e), f), g) wird unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Konventionalstrafe in Höhe von 1.000 EUR fällig.

12. Wettbewerbsrecht

Der Partner hat dabei sämtliche kaufmännischen Grundsätze und branchenüblichen Wettbewerbs- und versicherungsrechtlichen Grundlagen zu beachten. Er verpflichtet sich, im Geschäftsverkehr und zu Werbezwecken keine wettbewerbsrechtlich unzulässigen Aussagen zu machen. Der Partner verpflichtet sich, insbesondere folgendes zu unterlassen: Den übertragenen Datensatz zu speichern oder zu nutzen, nachdem der Betroffene der Datenspeicherung und/oder Nutzung widersprochen hat.

13. Haftung

Der Partner berät den Interessenten alleinverantwortlich und verpflichtet sich, Lead-Production UG von jeglichen Schadenersatzforderungen und Vermögensschäden, die aus einer Falsch- oder Schlechtberatung oder aus nicht wettbewerbskonformem Verhalten resultieren, freizustellen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Lead-Production UG als auch gegen deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Sollte Lead-Production UG, gleich aus welchem Grund, trotzdem von einem Kunden und oder Interessenten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Partner, angemessenen Kostenvorschuss für die gerichtliche und oder außergerichtliche Wahrnehmung zu leisten. Lead-Production UG übernimmt über die definierten Kriterien unter V. keine Haftung hinsichtlich Qualität der gelieferten Datensätze sowie der Lieferverpflichtung. Lead-Production UG übernimmt keine Haftung für überfüllte Mailpostfächer oder andere nicht von ihm verschuldete technische Probleme. Die Haftungshöchstsumme wird übereinstimmend auf den Wert der dreifachen Vergütung aus diesem Vertrag festgesetzt (max. angenommene Laufzeit ist 1 Jahr).

14. Kundenschutz

Lead-Production UG verpflichtet sich, die Leads nur einmalig zu verkaufen, nicht doppelt zu vermarkten und auch nicht anderweitig zu verwerten.

Der Broker verpflichtet sich keinen direkten Kontakt mit Kunden von Lead-Production aufzunehmen um eine eigenständige Liefervereinbarung anzustreben.

Ferner verpflichtet sich der Broker :

a) Lead-Production UG unmittelbar anzuzeigen wenn ein Kunde der Lead-Production UG versucht direkten Kontakt mit dem Broker aufzunehmen um eine eigenständige Liefervereinbarung anzubahnen.

b) eine solche Vertragsbeziehung frühestens ein Jahr nach der Beendigung dieser Vertragsbeziehung einzugehen.

Der Partner verpflichtet sich:

a) keinen Versuch zu unternehmen Broker der Lead-Production UG direkt zu kontaktieren mit dem Ziel eine eigene, der Lead-Production UG zum Nachteil gereichende, direkte Vertragsbeziehung anzustreben

b) Lead-Production UG unmittelbar in Kenntnis zu setzten falls ein Broker versucht mit dem Partner eine direkte Vertragsbeziehung einzugehen.

Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen wird unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Konventionalstrafe in Höhe von 50% des so getätigten Umsatzes, mindestens aber 2.500 EUR fällig.

15. Regeln

Die Terminvereinbarung und Beratung der Interessenten obliegt dem Leadkäufer. Eine Erfolgsgarantie kann weder für das Eine, noch für das Andere gegeben werden. Schadensersatzforderungen und Vermögensschäden des Interessenten aufgrund von Falsch oder Schlechtberatung, sowie Verstößen gegen das Wettbewerbsgesetz hat in vollem Umfang der Vertriebspartner zu verantworten.

Änderungen des Vertrages: Lead-Production UG kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die AGB ändern. Der Partner erhält jedoch vor Änderung der Bedingungen eine Information per E-Mail. Als angenommen gelten die AGB, wenn der Partner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der neuen Bedingung widerspricht. An die Verpflichtungen aus diesem Vertrag sind auch die Rechtsnachfolger und die befugten Dritten der Auftraggeber gebunden.

16. Datenschutzklausel

Der Partner ist mit der Speicherung seiner persönlichen Daten/der Daten der Interessenten/Kunden – soweit gesetzlich zulässig- in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage einverstanden. Der Partner verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der gelieferten Leads einzuhalten. Insbesondere müssen die Daten vertraulich behandelt werden und dürfen nicht weiteren Personen zugänglich gemacht werden.

17. Abtretungs- und Weiterveräußerungsverbot

Der Partner darf die erworbenen Leads nicht an Dritte weiterveräußern. Für jeden nachgewiesenen Fall gilt eine Vertragsstrafe von 1000€ als vereinbart. Die Weitergabe an seine Mitarbeiter ist hingegen zulässig. Er darf und kann seine aus dieser Vereinbarung erworbenen Rechte nicht an Dritte abtreten.

18. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen:

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind sich einig, dass dann eine wirksame Regelung gelten soll, die der ungültigen oder unwirksamen in wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht am nächsten kommt. Vertragsdetail werden durch die gültigen AGBs geregelt. Sie sind jederzeit unterwww.lead-production.de einzusehen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 65549 Limburg . Lahn.